Pflichtteilsstrafklausel im Testament
onlineurteile.de - Herr M hatte im Testament seine zweite Ehefrau als Erbin eingesetzt und seine beiden Kinder aus erster Ehe als Nacherben. Das bedeutet: Erst nach dem Tod der Ehefrau sollten die Kinder sein Vermögen erben. Das Testament enthielt außerdem eine so genannte Pflichtteilsstrafklausel: Wenn der Vater zuerst starb und eines seiner Kinder von der Stiefmutter den Pflichtteil verlangte, sollte es nach deren Tod nicht die Hälfte des Vermögens erben, sondern auf den Pflichtteil beschränkt bleiben.
Als Herr M 2005 starb, erhielt seine Witwe einen Brief vom Anwalt der Stieftochter: Darin forderte er Auskunft über den Grundbesitz des Erblassers und ein Nachlassverzeichnis, damit die Tochter ihren Pflichtteilsanspruch einschätzen könne. Den werde sie geltend machen und auf das Erbe verzichten, kündigte die Tochter an. Weiter passierte dann aber erst einmal nichts.
Fünf Jahre nach ihrem Mann starb Frau M. Nun beantragte und bekam der Sohn einen Erbschein als Alleinerbe des Vaters: Die Schwester habe ihren Pflichtteil geltend gemacht, also treffe sie die testamentarisch verfügte Sanktion. Vergeblich pochte die Frau darauf, dass sie nach der Ankündigung keine rechtlichen Schritte unternommen hatte.
Ihre Beschwerde scheiterte beim Oberlandesgericht Düsseldorf (3 Wx 124/11). Die Tochter von Herrn M habe zwar ihren Anspruch gegen die Stiefmutter nicht durchgesetzt, räumte das Gericht ein. Darauf komme es hier aber nicht an. Die im Testament verfügte Sanktion werde bereits ausgelöst, sobald eines der Kinder den Pflichtteil ernsthaft verlange. Und wie die Schriftsätze des Anwalts belegten, habe die Tochter ihren Anspruch zunächst ernsthaft verfolgt.
Die Strafklausel so auszulegen, entspreche ihrem Zweck: Denn der Erblasser wolle damit in erster Linie erreichen, dass die Witwe nicht vorzeitig mit Forderungen konfrontiert werde, die ihr Erbe schmälerten. Außerdem solle der überlebenden Partnerin die persönliche Belastung erspart bleiben, sich mit den Kindern des verstorbenen Partners vor Gericht auseinandersetzen zu müssen. Angesichts des Anwaltsschreibens habe die Stiefmutter mit einem Prozess rechnen müssen.