Photovoltaikanlage blendet Nachbarn
onlineurteile.de - Lässt ein Eigentümer auf dem Dach seines Hauses eine Photovoltaikanlage installieren, die das Sonnenlicht im Frühjahr - ca. sechs Wochen lang - eine Stunde täglich auf das benachbarte Grundstück spiegelt (im Herbst eine halbe Stunde), beeinträchtigt die Blendwirkung zwar das Eigentum des Hauseigentümers nebenan; Anspruch auf Schutzmaßnahmen hat der Nachbar trotzdem nicht: Zum einen ist die Störung nur geringfügig, zum anderen ist der Aufwand für geeignete Schutzmaßnahmen unverhältnismäßig hoch und für den Anlagenbesitzer wirtschaftlich unzumutbar.