"Pille" gegen Akne verschrieben

Gesetzliche Krankenkasse fordert Geld vom Frauenarzt

onlineurteile.de - Ein Frauenarzt im Clinch mit einer gesetzlichen Krankenkasse: Die Krankenkasse forderte vom Mediziner Ersatz für Leistungen, die sie "grundlos" für Patientinnen gezahlt hatte. Der Stein des Anstoßes war die "Anti-Baby-Pille": Der Frauenarzt hatte sie einigen Patientinnen verschrieben. Allerdings nicht, um eine Schwangerschaft zu verhüten, sondern um ihre Akne zu behandeln.

Der Mediziner war sich keiner Schuld bewusst: Mit der Anti-Baby-Pille könne man Hautprobleme wirksam und kostengünstig behandeln. Doch "so einfach" kann man es sich wohl nicht machen - entscheidend sind die Vorschriften. So sah es jedenfalls das Sozialgericht Düsseldorf und verurteilte den Frauenarzt zur Zahlung an die Krankenkasse (S 14 KA 166/07).

Die gesetzliche Krankenversicherung müsse nur medizinisch notwendige Arzneimittel finanzieren. Die Anti-Baby-Pille sei aber kein Medikament. Damit werde keine Krankheit behandelt, sie diene der Empfängnisverhütung. Als Arzneimittel sei das Verhütungsmittel nicht zugelassen.

Außerhalb der arzneimittelrechtlichen Zulassung dürfe ein Medikament nur ausnahmsweise verordnet werden, wenn es um eine lebensgefährliche Krankheit gehe. Das treffe hier nicht zu. (Der Mediziner hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.)