Pistolenschuss im Theater ...

... löst bei einem Zuschauer Hörsturz aus: Schmerzensgeld

onlineurteile.de - Ein erbaulicher Theaterabend sollte es werden: Im Hessischen Staatstheater Wiesbaden wurde Goethes "Faust I" aufgeführt. Doch zum Unglück eines Zuschauers, der im Parkett (9. Reihe) saß, hatte der Regisseur die Idee, einen Schauspieler während der Vorstellung eine 9-mm-Schreckschusspistole abfeuern zu lassen (genehmigt von Feuerwehr und Ordnungsamt). Dieser Knalleffekt verstärkte das Rauschen im Ohr des Mannes ganz gewaltig. Der Zuschauer litt schon länger unter Ohrgeräuschen (= Tinnitus), so schlimm wie nach der Theateraufführung war es aber noch nie.

Er unterzog sich einer Sauerstofftherapie und verlangte vom Bundesland Hessen, dem Dienstherrn der Theatertruppe, Schmerzensgeld. Zu Recht, urteilte das Landgericht Wiesbaden (6 O 25/01). Die Richter schickten einen Sachverständigen ins Theater, um ein schalltechnisches Gutachten zu erstellen. Er schoss mit der Pistole und errechnete am Sitzplatz des Tinnitus-Patienten einen Schallpegel von 128 dB (A).

Ein solcher Schalldruck könne durchaus ein Knalltrauma im Ohr auslösen, erklärten die Richter. Wie Konzertveranstalter seien auch Theaterdirektoren verpflichtet, Besucher vor Gehörschäden durch übermäßige Lärmbelastung zu schützen. Dass der Mann schon vorher unter Tinnitus gelitten habe, ändere nichts an der Verantwortlichkeit des Veranstalters. Dem Zuschauer sei auch kein Mitverschulden anzulasten, da er als Theaterbesucher nicht mit Pistolenschüssen in gesundheitsgefährlicher Lautstärke rechnen müsse. Der Schuss kostete das Land Hessen 3.500 Euro Schmerzensgeld.