Plakataktion "Du bist nicht Deutschland" ...

... beleidigt Gerald Asamoah und erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung

onlineurteile.de - Ein 31-jähriger Rechtsradikaler hatte während der Fußballweltmeisterschaft in Deutschland im Sommer 2006 in Freudenstadt und Umgebung Plakate der (jetzt verbotenen) rechtsextremen Organisation "Schutzbund Deutschland" aufgehängt. Die Plakate nahmen Bezug auf die Werbekampagne "Du bist Deutschland", die auch Nationalspieler Gerald Asamoah unterstützt hatte.

Über dem gezeichneten Porträt eines Affen stand die Überschrift: "Nein Chita, Du bist nicht Deutschland." "Du bist ein Affe." Dieses Bild wurde immer paarweise mit einem Bild von Asamoah aufgehängt, das den Titel trug: "Nein Gerald, Du bist nicht Deutschland", sondern "BRD-Nationalspieler". Das zuständige Amtsgericht verurteilte den 31-Jährigen wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe: Die Plakate rückten den Fußballspieler in die Nähe eines Affen, das sei ehrverletzend.

Dem Staatsanwalt genügte das nicht: Der Angeklagte müsse wegen Volksverhetzung verurteilt werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart gab dem Staatsanwalt Recht (2 Ss 1014/09). Die suggestive Wechselwirkung der zwei Plakate mache alle farbigen Mitbürger verächtlich, so das OLG, deren Hautfarbe nicht den Vorstellungen der rechten Rassenideologie entspreche. Ihnen werde - weil auf eine Stufe mit Affen gestellt - das Recht abgesprochen, identitätsstiftend in unserer Gesellschaft mitzuwirken.

Die hetzerische Plakataktion habe während der WM den öffentlichen Frieden stören sollen - und dazu eigne sie sich auch. Bei für rechte Rassenideologie empfänglichen Kreisen verstärkten solche Plakate die Bereitschaft zur Aggression gegen angeblich "Minderwertige". Damals hätten sich viele ausländische Besucher in Deutschland aufgehalten. Solche Bilder verunsicherten dunkelhäutige Besucher und Bürger, zudem verletzten sie die Menschenwürde.