"Playboy am Sonntag"

"Bild am Sonntag" missbrauchte Foto von Gunter Sachs für Werbung in eigener Sache

onlineurteile.de - Im August 2008 veröffentlichte die Wochenzeitung "Bild am Sonntag" einen Beitrag über Gunter Sachs. Die Überschrift lautete: "Psst, nicht stören! Playboy am Sonntag". Ein Foto zeigt den Prominenten, wie er auf seiner Yacht sitzt und "Bild am Sonntag" liest.

Kommentar: "Gunter Sachs auf seiner Yacht. Er liest BILD am SONNTAG, wie über elf Millionen andere Deutsche auch." Auch in Südfrankreich dürfe "ein Stück Heimathafen nicht fehlen", heißt es dann. "Entspannt sitzt der Millionär im Schatten … Genüsslich blättert er durch die Seiten der BILD am SONNTAG. So vertieft, dass er nicht einmal Ehefrau Mirja neben sich bemerkt. Tut uns leid, Mirja, wir sind einfach zu verführerisch ...".

Gunter Sachs verklagte den Herausgeber der Zeitung, weil der Artikel sein Persönlichkeitsrecht verletzte: Die Redaktion habe das Bild ohne seine Erlaubnis für Werbezwecke verwendet. Das Oberlandesgericht Hamburg gab ihm Recht und verurteilte den Herausgeber, an Gunter Sachs 50.000 Euro Entschädigung zu zahlen (juristisch: fiktive Lizenzgebühr).

Vergeblich legte der Verlag Berufung ein, der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil (I ZR 234/10). Das Foto sei zwar nicht in einer Werbeanzeige platziert, sondern in einem redaktionell aufgemachten Bericht. Der aber nutze das Bild — und damit Bekanntheit und Image des Prominenten —, um im Begleittext schnörkellos die Zeitung anzupreisen. Die Person werde so für Reklame vereinnahmt, auch wenn der Bericht nicht behaupte, dass der Abgebildete die Zeitung empfehle.

Auf die Pressefreiheit könne sich der Herausgeber nicht berufen, denn es handle sich nicht um sachliche Berichterstattung. Dem Artikel sei nur eine einzige Information zu entnehmen und die bestehe im Hinweis darauf, was Sachs in seiner Freizeit lese. Das habe keinerlei Nachrichtenwert. Nicht jeder Bericht über das Alltagsleben Prominenter sei ein Beitrag zur Meinungsbildung, der es rechtfertige, den Schutz der Privatsphäre hintanzustellen: Es gebe kein Interesse der Öffentlichkeit an Sachs' Sonntagslektüre.

Der Beitrag habe den Charakter einer Werbeanzeige und das heimlich aufgenommene Paparazzi-Foto verletze die Privatsphäre des Abgebildeten: Fotojournalisten dürften auch Prominente nicht ohne deren Einverständnis in offenkundig privaten Situationen fotografieren, in denen sie sich unbeobachtet fühlten. (Die Erben von Gunter Sachs haben nach seinem Tod 2011 den Prozess fortgeführt.)