Pleite der "Kloster Andechs Gastronomie AG"

Abt und Pater des Benediktinerstifts zu Schadenersatz verurteilt

onlineurteile.de - Die bekannte Klosterbrauerei Andechs gehört einem Münchner Benediktinerstift. Das Stift war auch mit etwa 42 Prozent an der "Kloster Andechs Gastronomie AG" beteiligt, die mehrere Lokale namens "Der Andechser" unterhielt. Aufsichtsratsvorsitzender der AG war der Abt des Stifts, dem Aufsichtsrat und dem Vorstand der AG gehörten Patres an. Im Mai 2004 kriselte es im Unternehmen, die Finanzen wurden knapp. Aufsichtsratsmitglieder setzten eine Sitzung des Aufsichtsrats an, um eine Kapitalerhöhung für die AG in die Wege zu leiten.

Doch der Abt sagte die Sitzung ab. Auch eine geplante Vorstandssitzung wurde abgeblasen. Abt und Patres boykottierten eine von anderen Aufsichtsratsmitgliedern später einberufene Sitzung. Erst im August traf sich der Aufsichtsrat. Im September 2004 fand schließlich eine außerordentliche Hauptversammlung statt, auf der über die Sanierung des Unternehmens diskutiert wurde. Da war es allerdings schon zu spät: Anfang November wurde das Insolvenzverfahren über die "Kloster Andechs Gastronomie AG" eröffnet, ein Grundkapital von 330.000 Euro ging verloren.

Der (nun Ex-)Vorstandsvorsitzende der bankrotten AG war der Ansicht, Pflichtverletzungen des Abts und des Paters im Vorstand hätten zur Insolvenz geführt. Er ließ sich alle Ansprüche des Insolvenzverwalters gegen die Beschuldigten abtreten und klagte auf Schadenersatz. Das Landgericht München I gab ihm Recht und verurteilte die frommen Männer (5 HK O 11977/06). Sie schuldeten der ehemaligen "Andechs Gastronomie" (d.h. dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden) 330.000 Euro.

Wäre rechtzeitig eine Aufsichtsratssitzung durchgeführt und für eine Kapitalerhöhung gesorgt worden, so der Vorsitzende Richter, hätte man die Insolvenz abwenden können. Angesichts der prekären finanziellen Situation im Mai wäre es die Pflicht des Aufsichtsrats gewesen, eine Aufsichtsratssitzung mit dieser Tagesordnung einzuberufen. Das sei zu spät geschehen. (Ob der Kläger Geld bekommt, ist trotz des Urteils zweifelhaft. Nicht nur, weil Abt und Pater Berufung einlegten. Benediktiner legen bei der Aufnahme in den Orden ein Armutsgelübde ab - sie besitzen nichts.)