Pokerspieler muss Gewinne versteuern

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Hat ein Flugkapitän, der schon seit Jahren mit Erfolg an gut dotierten Pokerturnieren teilnimmt, dabei Preisgelder "im sechsstelligen Bereich" gewonnen, ist es rechtens, wenn das Finanzamt die Gewinne als "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" besteuert;

Gewinne von Hobbyspielern sind steuerfrei, wenn sich aber ein Spieler aufgrund seiner individuellen Fähigkeiten regelmäßig erfolgreich an renommierten Turnieren beteiligt und Gewinne erzielt (= sozusagen berufsmäßig Poker spielt), stellen die Preisgelder sowie Fernseh- und Werbeeinnahmen steuerpflichtiges Einkommen dar. (Der Spieler hat Revision zum Bundesfinanzhof eingelegt.)