Politische Transparenz contra Datenschutz
onlineurteile.de - Gemäß europäischem Recht müssen die EU-Mitgliedsstaaten bis Ende April 2009 veröffentlichen, wer im Haushaltsjahr 2008 Agrarsubventionen von der EU erhielt: Namen, Betriebsort, Höhe der Subvention. Um diese Daten öffentlich zu machen, hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung eine Internetseite eingerichtet. Mehrere Landwirte beriefen sich auf den Datenschutz und zogen vor Gericht, um die Publikation zu verhindern.
Doch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen wies alle einschlägigen Anträge ab (16 B 485/09 u.a.). In das Recht auf Datenschutz werde hier in der Tat eingegriffen. Das politische Ziel, die Subventionspolitik der EU transparent zu machen, überwiege jedoch das Interesse der Landwirte an der Geheimhaltung ihrer Daten. Auf der Internetseite würden Bürger umfassend über Subventionen für die Landwirtschaft aufgeklärt.
Zudem halte sich die Beeinträchtigung für die Landwirte in Grenzen: Die Höhe der Agrarsubvention lasse keinen Rückschluss auf die Einkommenssituation des Empfängers zu, weder auf seine Betriebsausgaben, noch auf seine Einnahmen aus dem Verkauf von Agrarprodukten. Die Landwirte stünden ja nicht am Pranger, wenn bekannt werde, wer Subventionen kassiert habe.