Polizei "beschlagnahmt" Dobermannhunde

Anwohner hatten sich wegen ständiger Lärmbelästigung beschwert

onlineurteile.de - Der Wirt betrieb gemeinsam mit seinem Bruder eine Gaststätte mit Spielautomaten. Um das Grundstück zu bewachen, das rückwärts an eine Wohnsiedlung angrenzte, kaufte der Bruder zwei Hunde der Rasse Dobermann an. Schon bald häuften sich die Beschwerden der Anwohner, weil die Tiere im Hinterhof anhaltend bellten.

Deshalb verbot die Kommune dem Bruder, die Hunde weiterhin auf dem Grundstück zu halten. Darauf reagierte der Mann nicht. Nach weiteren, massiven Beschwerden der Nachbarn ließ die zuständige Behörde die Tiere von Polizeibeamten abholen und "amtlich verwahren", sprich: in ein Tierheim bringen.

Beim Oberverwaltungsgericht Bremen scheiterten alle Bemühungen des Hundehalters, diese Maßnahme rückgängig zu machen (1 B 215/09). Die Polizei dürfe eine "Sache sicherstellen, um Gefahr für die öffentliche Sicherheit" abzuwehren, so das Gericht. Tiere seien so zu halten, dass sie andere Personen nicht unzumutbar beeinträchtigten.

Das Gegenteil treffe hier zu: Die Hunde seien tagtäglich, auch am Wochenende, in einer Werkstatt oder im Hinterhof eingesperrt. Kein Wunder, dass sie Tag und Nacht bellten. Es sei damit zu rechnen, dass das laute Gekläff anhalten werde. Bisher habe der Halter jede Störung geleugnet und daher konsequenterweise auch nicht dargelegt, wie er die Lärmbelästigung künftig auszuschließen gedenke. Die kommunale Zwangsmaßnahme sei daher gerechtfertigt.