Polizei bricht Wohnungstür auf

Verdächtigter Mieter muss dem Vermieter den Schaden an der Türe ersetzen!

onlineurteile.de - Der Staatsanwalt verdächtigte den Mann, mit Drogen zu handeln. Eine Hausdurchsuchung wurde gerichtlich angeordnet. Daraufhin verschaffte sich die Polizei gewaltsam Zutritt zur Wohnung des Mannes und beschädigte dabei die Wohnungstüre. Der Vermieter forderte vom Mieter Schadenersatz: Der Mieter hafte für Schäden durch Dritte, wenn er dafür verantwortlich sei, dass sie "mit der Wohnung in Berührung kommen".

Das Amtsgericht Gera stimmte dem zu (1 C 54/07). Ein Mieter müsse nicht nur für Schäden in der Wohnung einstehen, die er selbst verursache. Hätten andere Personen auf seine Initiative hin mit der Wohnung zu tun (z.B. Gäste, Handwerker etc.), hafte der Mieter, wenn diese die Mietsache beschädigten.

Nun seien zwar die Polizeibeamten im konkreten Fall nicht vom Mieter eingeladen worden, sondern "unerwünschte Besucher" gewesen. Der Schaden durch den Polizeieinsatz - das Aufstemmen der Wohnungstüre - sei ihm dennoch zuzurechnen: Denn der Mieter habe die Tatvorwürfe zu verantworten, die zum Durchsuchungsbeschluss führten. Deshalb müsse er auch für die finanziellen Folgen des Aufbruchs geradestehen.