Polizist verliert Ruhegehalt wegen Kinderpornos
onlineurteile.de - Hat ein Polizeibeamter im Ruhestand auf seinem privaten PC jahrelang Videofilme mit kinderpornographischem Inhalt herunter geladen und gespeichert, rechtfertigt es diese Straftat, ihm das Ruhegehalt abzuerkennen (das ist bei Ruheständlern die disziplinarische Höchstmaßnahme);
Polizeibeamte müssen sich auch außerhalb des Dienstes gesetzestreu verhalten: Wer sich Dateien beschafft, die schweren, besonders verwerflichen sexuellen Missbrauch an Kleinstkindern zeigen, offenbart schwere Charaktermängel, verspielt jedes Vertrauen und schädigt das Ansehen der Polizei.