Polizisten beobachteten Falschparker
onlineurteile.de - Der Mann hatte es echt eilig gehabt. Denn er wollte am Skat-Turnier im Berliner Hotel Maritim teilnehmen und war spät dran. Um schnell einen Parkplatz zu finden, sah er nur einen Ausweg: die US-Botschaft. Als er den Wagen dort im absoluten Halteverbot abstellte, beobachteten ihn die Polizisten, die das Gebäude bewachten. Und die Beamten behelligten ihn nicht.
Beruhigt ging der Skat-Spieler zu seinem Turnier, doch der Ärger blieb nicht aus. Als er zu seinem Auto zurückkehrte, war es weg. Abgeschleppt, natürlich! Hätten die Polizisten dann nicht gleich etwas sagen müssen? Der Falschparker weigerte sich, die Abschleppgebühr von 188 Euro zu zahlen. Dazu verurteilte ihn schließlich das Verwaltungsgericht Berlin (VG 11 A 320.08).
Dass die Polizeibeamten den Autofahrer nicht auf das Halteverbot aufmerksam machten bzw. Einspruch erhoben, ändere nichts daran, dass der Autofahrer die Gebühr tragen müsse, erklärten die Richter. Polizisten, die eine Botschaft oder andere öffentliche Bauten beschützten, könnten nicht darüber entscheiden, wer ausnahmsweise berechtigt sei, an dieser Stelle zu parken. Immerhin handle es sich um einen Sicherheitsbereich. Dort geparkte Kraftfahrzeuge abzuschleppen, sei prinzipiell rechtmäßig; das gelte auch dann, wenn sie niemanden konkret behinderten.