Polizisten im Trauma
onlineurteile.de - Es war wie in einem Albtraum, als die beiden Polizisten zur Unfallstelle auf der Autobahn kamen. Dort war ein Geisterfahrer frontal mit einem Wagen zusammengestoßen, in dem eine vierköpfige Familie unterwegs war. Beide Autos hatten Feuer gefangen und brannten total aus; alle Insassen kamen ums Leben. Die Polizisten mussten dies mit ansehen, ohne helfen zu können.
Beide Beamte klagten später über psychische und psychosomatische Beschwerden: Ärzte diagnostizierten ein "posttraumatisches Belastungssyndrom". Das Bundesland als Dienstherr der Polizisten kam für die Behandlung auf - und forderte Kostenersatz von der Kfz-Versicherung des Geisterfahrers. Der Bundesgerichtshof verneinte jedoch einen Anspruch auf Schadenersatz (VI ZR 17/06).
Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers müsse nur einspringen, wenn ein am Unfall unmittelbar Beteiligter das Geschehen psychisch nicht verkrafte. Die psychischen Störungen der Beamten dagegen seien nicht dem Geisterfahrer zuzurechnen. Ihre Anwesenheit bei dem Brand gehöre zum "allgemeinen Lebensrisiko" - wie bei zufälligen Augenzeugen eines schrecklichen Unfalls.