Polnischer Meisterbrief (noch) nicht anerkannt
onlineurteile.de - Ein Pole arbeitet schon seit vielen Jahren in Deutschland als angestellter Karosseriespengler und Automechaniker. In Polen hatte er einen Meisterbrief als Fahrzeugklempner erworben, dessen Anerkennung er 2007 bei der Handwerkskammer Rheinhessen beantragte. Da die Handwerkskammer seinen Antrag abwies, wandte sich der Angestellte an die Justiz.
Doch beim Verwaltungsgericht Mainz hatte er auch keinen Erfolg (6 K 678/08.MZ). Nur mit Frankreich und Österreich gebe es bisher Vereinbarungen, deren Meisterprüfung den entsprechenden deutschen Zeugnissen gleichzustellen. Die Bundesrepublik habe zur Anerkennung polnischer Prüfungszeugnisse noch keine Regelung getroffen (obwohl die EU-Mitgliedsstaaten die einschlägige EU-Richtlinie längst in nationales Recht hätten umsetzen sollen).
Um in Deutschland nach EU-Recht den Meistertitel führen zu dürfen, müsste der polnische Fahrzeugbauer außerdem nachweisen, dass er in leitender Stellung als Selbständiger oder als Betriebsleiter tätig gewesen sei. Das treffe aber nicht zu.