Porsche "scheckheftgepflegt"?

Käufer will gebrauchten Sportwagen wegen schlechter Wartung zurückgeben

onlineurteile.de - Im Internet sichtete ein Mann das Angebot an Sportwagen und wurde bei einem Gebrauchtwagenhändler fündig: Der Porsche 911 kostete 54.000 DM, in der Anzeige stand der Hinweis "Scheckheft geführt". Ausdrücklich fragte der Interessent bei der Besichtigung nochmals, ob das Fahrzeug scheckheftgepflegt sei. Das wurde bestätigt und der Sportwagen verkauft. Der Käufer bekam das Originalscheckheft.

Später stellte sich heraus: Die letzten Eintragungen stammten nicht von einer Porsche-Fachwerkstatt. Vielmehr hatte der Erstbesitzer die Wartungsarbeiten gemeinsam mit einem befreundeten Mechaniker durchgeführt. Nach dessen Angaben hatte dann der zweite Besitzer die Wartungsarbeiten ins Scheckheft eingetragen - und zwar unter dem Namen einer fiktiven Werkstatt. Mit diesem Scheckheft landete später der Porsche beim Gebrauchtwagenhändler.

Der enttäuschte dritte Besitzer des Porsche versuchte, den Kaufvertrag mit dem Händler rückgängig zu machen. Bei Sportwagen der Luxusklasse führe schlechte Wartung schnell zu hohen Folgekosten, argumentierte er. Hätte er gewusst, dass die Eintragungen im Scheckheft nicht die Arbeit einer Fachwerkstatt dokumentierten, hätte er den Vertrag nicht abgeschlossen. Man habe ihn beim Verkauf getäuscht.

Das Oberlandesgericht München wies seine Klage ab (18 U 3814/02). Der Vermerk "Originalscheckheft" im Kaufvertrag bedeute nur, dass ein Originalscheckheft übergeben werde. Das beinhalte keine Garantie dafür, dass der Wagen regelmäßig von einer Porsche-Fachwerkstatt gewartet worden sei. Des Weiteren seien die vom Werk vorgeschriebenen Wartungsarbeiten fachgerecht ausgeführt worden, der Wagen beim Verkauf gut in Schuss gewesen. Der Händler habe also keinen Anlass gehabt, an den Eintragungen im Scheckheft zu zweifeln. Von einer arglistigen Täuschung des Käufers könne daher nicht die Rede sein - er könne den Porsche nicht zurückgeben.