Poster vom "Hundertwasser-Haus" verkauft

Gilt hier das Urheberrecht oder nicht?

onlineurteile.de - Das Hundertwasser-Haus ist ein ungewöhnlich gestaltetes und bemaltes Wohn- und Geschäftshaus im 3. Wiener Bezirk, gebaut vor etwa 20 Jahren. Im Wesentlichen wurde es vom Maler Friedensreich Hundertwasser entworfen und zählt mittlerweile zu den Wiener Sehenswürdigkeiten. Vom Hundertwasser-Haus wird seit langem eine Fotografie vertrieben - im Namen des vor drei Jahren gestorbenen Malers -, die beide Frontseiten des Hauses zeigt, die an einem Straßeneck zusammenstoßen.

Für 199 Mark pro Stück verkaufte das deutsche Großhandelsunternehmen Metro einen gerahmten Kunstdruck, der das Haus aus der gleichen, erhöhten Perspektive zeigte (aufgenommen aus einer privaten Dachwohnung im gegenüberliegenden Haus). Hundertwasser hatte dies als Verletzung seines Urheberrechts am Bauwerk beanstandet und auf Unterlassung und Schadenersatz geklagt. Dagegen pochte Metro auf eine Ausnahmebestimmung im Urheberrecht: Postkarten oder Bildbände mit Straßenansichten dürfe man frei publizieren und vertreiben, auch wenn auf ihnen urheberrechtlich geschützte Gebäude oder Denkmäler abgebildet seien.

Der Bundesgerichtshof ergriff jedoch Partei für den Maler bzw. für die Hundertwasser-Stiftung als seine Erbin und verbot den Verkauf (I ZR 192/00). Die Ausnahmeregel des Urheberrechts habe folgenden Sinn: Dinge und Bauwerke, die Passanten von der Straße aus sehen könnten, solle die Allgemeinheit auch auf Gemälden, Zeichnungen, Fotografien oder im Film betrachten können. Im konkreten Fall gehe es aber um eine von Hundertwasser gewählte, besondere Perspektive auf das Bauwerk, die von einem (für das allgemeine Publikum) unzugänglichen Ort aus fotografiert worden sei. Die wirtschaftliche Nutzung solcher Aufnahmen müsse dem Künstler und Urheber vorbehalten bleiben. Nur zu privaten Zwecken dürften urheberrechtlich geschützte (Bau-)Werke von jedermann fotografiert werden.