Postkarte veräppelt Schokoladen-Werbung
onlineurteile.de - Wer kennt sie nicht, die lila Kuh und die dazugehörige Schokolade. Selten ist eine Farbe so zum Unternehmenskennzeichen geworden wie bei Milka. Das regte die Phantasie eines anderen Unternehmens an, das witzige Postkarten herstellt und vertreibt. Ein Grafiker entwarf eine Karte, auf der stand (auf lila Untergrund, versteht sich): "Über allen Wipfeln ist Ruh, irgendwo blökt eine Kuh. Muh! Rainer Maria Milka".
Diese Parodie auf seine Reklame brachte den Schokoladenhersteller total aus der Ruhe: Er klagte gegen die Verletzung seiner Markenrechte. Hier werde der gute Ruf seiner Marke ausgenutzt, nur deswegen verkaufe sich die Karte. Das müsse aufhören, sonst hielten verwirrte Verbraucher die Karte noch für Schokoladen-Werbung. Beim Bundesgerichtshof scheiterte die Unterlassungsklage (I ZR 159/02).
Eine Parodie auf die alltägliche Werbepräsenz des Süßwarenherstellers beziehe sich logischerweise auf dessen Werbung, erklärten die Bundesrichter. Genauer gesagt, auf die "drei Säulen" der Werbung: die lila Farbe, die Kuh und die Bezeichnung "Milka". Diese würden humorvoll in verfremdeter Weise aufgegriffen. In der Anspielung auf die Milka-Werbung bestehe gerade der Scherz der Postkarte - und er funktioniere nur, weil jeder die Marke kenne.
Damit werde aber die Bekanntheit der Schokolade nicht in unlauterer Weise ausgebeutet, auch wenn die Postkarte im Handel erhältlich sei. Die Marke "Milka" werde nicht herabgesetzt, sondern ironisch verfremdet. Den Verbrauchern werde die in der Parodie liegende Auseinandersetzung mit Marken und Werbeauftritten nicht verborgen bleiben. Hier habe der Schutz der Kunstfreiheit Vorrang vor dem Markenschutz.