Premiere contra Kathrein-Werke

Unternehmen soll Vorrichtungen zum "Schwarzsehen" des Pay-TV-Senders hergestellt haben

onlineurteile.de - Die Kathrein-Werke KG stellte von 2003 bis 2007 Receiver her, mit denen man das Programm des Bezahl-Fernsehsenders Premiere empfangen konnte. Das geschah im Einverständnis mit Premiere. Der Rosenheimer Antennenspezialist hatte sich vertraglich verpflichtet, keine Vorrichtungen zum "Schwarzsehen" des Premiere-Programms zu produzieren. Ansonsten drohte eine Vertragsstrafe von 50.000 Euro.

Nun verklagte Premiere die Kathrein-Werke KG und forderte 26.000.000 Euro Entschädigung. Das Unternehmen sei personell mit einer Firma Z verflochten, die Hunderttausende dieser Vorrichtungen aus China eingeführt und an gewerbliche Händler weiterverkauft habe. Es könne nicht sein, dass der Hauptgesellschafter der Kathrein-Werke davon nichts gewusst habe. Das Handeln der Firma Z sei auch den Kathrein-Werken zuzurechnen, die somit die Vertragsstrafe für 527 Verstöße zu zahlen habe.

Das Landgericht München I wies die Zahlungsklage ab, weil die Vorwürfe nicht belegt wurden (7 O 17548/08). Die Kathrein-Werke selbst hätten keine so genannten "Umgehungsvorrichtungen" verkauft. Dass die Geschäftsleitung davon gewusst und den Verstoß gebilligt habe, habe der Fernsehsender zwar behauptet, aber nicht nachgewiesen. Es gebe auch keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass Mitarbeiter von Kathrein über den Handel der Firma Z mit Receivern zum Schwarzsehen des Premiere-Programms Bescheid wussten. (Die Premiere Fernsehen GmbH hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.)