Private Anrufe steuerlich absetzbar?

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Telefoniert ein Marinesoldat während eines längeren Auslandseinsatzes an den Wochenenden mit der Lebensgefährtin und mit den Eltern (Kosten insgesamt: 252 Euro), kann er die Gebühren als Werbungskosten von der Einkommensteuer absetzen;

das ist eine Ausnahme, weil die Kosten privater Telefongespräche normalerweise als alltägliche Kosten der privaten Lebensführung bei der Steuer nicht berücksichtigt werden;

ist ein Steuerzahler jedoch mindestens eine Woche lang auswärts tätig, kann es sich um beruflich bedingten Mehraufwand handeln, weil er/sie notwendige private Dinge aus der Ferne nur telefonisch regeln kann und dann die Telefongebühren über den "normalen Lebensbedarf hinausgehen".