Private Krankenversicherung betrogen
onlineurteile.de - Ein privater Krankenversicherer kündigte einem pensionierten Polizeibeamten. Der Versicherungsnehmer habe 2007 und 2008 168 gefälschte Rezepte zur Abrechnung eingereicht, lautete der Vorwurf, und so 3.813 Euro erschlichen. Die Medikamente habe er weder gebraucht, noch habe er sie in der Apotheke erworben. Der Versicherungsnehmer gab die Schuld seiner Frau, die während seiner Krankheit alles für ihn geregelt habe.
Der Pensionist zog gegen die Kündigung vor Gericht und pochte auf die neue Fassung des Versicherungsrechts (2007), gemäß der Versicherer Pflicht-Krankenversicherungsverträge nicht mehr kündigen dürfen. Dieses Verbot beziehe sich auf Kündigungen wegen Zahlungsverzugs der Versicherungsnehmer, erklärte das Oberlandesgericht Celle, und das sei nicht mit planmäßigem Betrug vergleichbar (8 U 157/10).
Das Verhalten seiner Ehefrau müsse sich der Pensionist zurechnen lassen, da er sie beauftragt habe, die Versicherungsangelegenheiten für ihn zu regeln. Für Fälle wie diesen könne das Kündigungsverbot nicht gelten: Es könne nicht angehen, dass ein Versicherungsunternehmen erst vertragswidrigem Verhalten bzw. einem Betrug tatenlos zusehen müsse, um dann eventuell nachträglich die erschlichene Summe zurückzufordern.
Wer zu Lasten seines Vertragspartners Straftaten begehe, sei prinzipiell nicht schutzwürdig. Daher sei die Kündigung wirksam. Der Beamte könne sich jederzeit woanders im Basistarif versichern: Das Anliegen des Gesetzgebers, den Versicherungsschutz zu garantieren, werde also nicht in Frage gestellt, wenn man in Fällen wie diesem eine Ausnahme vom Kündigungsverbot mache. (Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.)