Privatklinik darf mehr verlangen
onlineurteile.de - Ein Angestellter im öffentlichen Dienst unterzog sich in einer (nicht an die Bundespflegesatzverordnung (BPflV) gebundenen) privaten Belegklinik drei minimal-invasiven Bandscheibenoperationen. Der Patient war zu 50 Prozent beihilfeberechtigt, für die andere Hälfte der Krankheitskosten hatte er mit einer privaten Krankenversicherung einen Vertrag abgeschlossen. Die Privatklinik verlangte für die drei Klinikaufenthalte von 2 bis 7 Tagen Dauer Pauschalvergütungen, insgesamt etwa 45.000 Mark (ohne Arztkosten).
Der Patient beglich die Rechnungen und musste sich dann von seinem Krankenversicherer sagen lassen, das seien sittenwidrige Wucherpreise: Im Vergleich zu den Tages-Pflegesätzen anderer Krankenhäuser verlange die Privatklinik um 900 Prozent mehr. Der Versicherer erstatte jedoch nur kostengünstige Behandlungen. Schließlich überwies man dem Versicherungsnehmer 4.460 Mark. Der Mann klagte die restliche Summe ein.
Der Bundesgerichtshof hielt es für unangebracht, die Preise der Privatklinik mit denen öffentlich geförderter Krankenhäuser zu vergleichen, die nach BPflV abrechnen (IV ZR 278/01). Diese erhielten im Unterschied zu Privatkliniken Steuervergünstigungen. Sie müssten bei der Kalkulation ihrer Pflegesätze nicht die Investitionskosten einrechnen, Privatkliniken dagegen schon. Dass die Privatklinik Pauschalvergütungen (statt Tages-Pflegesätze) verlange, spiele keine Rolle: Patienten könnten ihre Klinik frei wählen, ohne Rücksicht auf deren Abrechnungsmodus.
Eine Heilbehandlung sei von der Krankenversicherung zu erstatten, wenn sie medizinisch notwendig sei. Dass der Versicherer seine Leistungspflicht auf die billigste Behandlungsmethode beschränken wolle, sei damit nicht zu begründen. "Medizinisch notwendig" sei vielmehr so zu verstehen, dass die Versicherung nicht die Kosten für jede beliebige Behandlung übernehme, sondern nur für solche, die objektiv geeignet seien, das Leiden des Versicherungsnehmers zu heilen oder zu bessern. Kostengesichtspunkte dürften keine ausschlaggebende Rolle spielen.