Privatversicherungsrecht

Kurz vor dem Tod Bezugsberechtigung geändert Doch das Schreiben kam erst nach dem Tod des Versicherungsnehmers beim Versicherer an ...

onlineurteile.de - Zwei Tage, bevor er starb, hatte der Mann die Bezugsberechtigung für seine Lebensversicherung zu Gunsten der Lebensgefährtin geändert. Doch erst drei Tage nach seinem Tod traf die Änderungserklärung beim Versicherer ein. Der zahlte die Versicherungssumme, wie ursprünglich vorgesehen, an den Erben aus. Die Zahlungsklage der Lebensgefährtin blieb ohne Erfolg.

Mit dem Tod des Versicherungsnehmers erhalte die zu diesem Zeitpunkt bezugsberechtigte Person einen unabänderlichen Anspruch auf die Versicherungssumme, erklärte das Oberlandesgericht Zweibrücken (1 U 4/06). Jede andere Regelung führte zu inakzeptabler Rechtsunsicherheit.

Ein Wechsel des Bezugsberechtigten sei daher nur bis zum Eintritt des Versicherungsfalls möglich, d.h. eben bis zum Tod des Versicherungsnehmers. Die Änderung des Bezugsrechts müsse schriftlich erklärt werden. Und diese Erklärung werde nur wirksam, wenn sie dem Versicherer vor dem Tod des Versicherungsnehmers zugehe.