Probezeit und Kündigung

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Sowohl der Auszubildende als auch der Ausbildende können einen Ausbildungsvertrag während der Probezeit kündigen, ohne eine Kündigungsfrist einzuhalten - allerdings muss das Kündigungsschreiben der anderen Seite noch während der Probezeit zugehen;

ist ein Auszubildender minderjährig, ist die Kündigung wirksam, wenn das Kündigungsschreiben den Eltern vor dem Ende der Probezeit zugestellt wird; wird das Schreiben am letzten Tag der Probezeit in den Briefkasten der Familie eingeworfen, gilt es auch dann als zugestellt, wenn die Eltern zufällig an diesem Tag verreist sind.