Provider "besorgt" Internet-Domain
onlineurteile.de - Ein Unternehmen für Apparatebau schloss mit einem Provider einen Vertrag: Der Internetprovider beschaffte dem Unternehmen Ritter zwei Internetadressen - "ritter-app.com" und "ritter.de" - und richtete die Webseiten ein. Nach zwei Jahren kam es zum Streit über deren Modernisierung und das Unternehmen kündigte. Danach stellte die Firma Ritter fest, dass sie über die Domain "ritter.de" nicht mehr verfügen konnte. Das hatte folgenden Grund: Für die Adresse war nicht die Firma Ritter selbst, sondern eine T-GmbH - liiert mit dem Provider - als Inhaberin angemeldet worden. Man habe nur die Nutzung der Adresse vereinbart, behauptete der Provider. Der Apparatebauer zog vor Gericht und verlangte, die Internet-Domain auf ihn zu übertragen.
Das Oberlandesgericht München gab ihm Recht (6 U 5770/01). Wer mit einem Internetprovider vereinbare, dass ihm dieser eine Internetadresse "besorgen" solle, dürfe auch davon ausgehen, als Domaininhaber registriert zu werden. Anders könnten Kunden auch die Werbung des Providers nicht verstehen: Er biete schließlich "Dienstleistungspakete" an, inkl. einer Domain: "http:// www Ihr Name .de bzw. com". Auch seien die Dienstleistungspakete für beide Internetadressen in gleicher Weise berechnet worden.