Psychisch Kranke wird immer dünner

Dennoch: Keine zwangsweise Unterbringung in einer Klinik

onlineurteile.de - Sie war ein schwieriger Mensch, eine "manische Psychose" hatte der Arzt festgestellt. Das sah man ihr auch äußerlich an, weil sie sich manchmal selbst schlug und dann mit Blutergüssen herumlief. Dann kam noch eine Essstörung dazu, innerhalb kürzester Zeit nahm die Frau acht Kilo ab. Ihre nächsten Verwandten befürchteten, dass sie bis zur völligen körperlichen Erschöpfung so weiter machen würde. Deshalb erwirkten sie beim Amtsgericht die zwangsweise Einweisung in eine Nervenklinik. Doch die Patientin beharrte auf dem "Recht auf Krankheit".

Solange nicht ihr Leben auf dem Spiel stehe, habe die Selbstbestimmung Vorrang, urteilte das Oberlandesgericht Köln (16 Wx 60/04). Jemanden zwangsweise in einer Klinik unterzubringen, sei nur zulässig, wenn er/sie sich selbst oder andere gefährde (z.B. bei akuter Selbstmordgefahr oder Verweigerung lebenswichtiger Medikamente). Auch wenn das uneinsichtige Verhalten der Frau schädlich für ihre Gesundheit sei und in der Klinik die Heilungschancen natürlich besser wären: Starke Gewichtsabnahme allein rechtfertige noch keine Zwangsmaßnahme. Solange es nicht lebensgefährlich sei, müsse man ihr die "Freiheit zur Krankheit" lassen, und erst einmal versuchen, mit einem Betreuer im Bereich Gesundheitsfürsorge zu helfen.