Punktsieg für private Sportwettenanbieter

Verwaltungsgericht Freiburg "kratzt" am staatlichen Glücksspielmonopol

onlineurteile.de - Mit Verweis auf das staatliche Monopol auf jede Art von Glücksspiel - geregelt im seit 1. Januar 2008 geltenden Glücksspielstaatsvertrag - verbot das Regierungspräsidium Karlsruhe vier privaten Anbietern von Sportwetten, per Internet mit Buchmachern in Malta bzw. Österreich zu kooperieren (d.h. ihnen Sportwetten aus Deutschland zu vermitteln).

Die Anbieter zogen gegen das Verbot vor Gericht und erreichten beim Verwaltungsgericht Freiburg zumindest einen vorläufigen Teilerfolg (1 K 2683/07, 1 K 2063/06, 1 K 2066/06, 1 K 2052/06). Die Richter formulierten gravierende Bedenken gegen den Glücksspielstaatsvertrag. So, wie es derzeit ausgestaltet sei, könne das staatliche Sportwettenmonopol seinen Zweck nicht erfüllen. Der bestehe darin, die Wettsucht zu bekämpfen, die Spielleidenschaft einzuschränken, Spieler und vor allen Dingen die Jugend zu schützen.

Mit diesen Zielen sei es nicht zu vereinbaren, dass staatliche Wetten "wie ein Gut des täglichen Lebens" in Zeitschriften-, Tabak- und Lebensmittelläden sowie Tankstellen angeboten würden, zu deren Kunden auch Kinder und Jugendliche zählten. Für Oddset-Wetten werde per Radio, in Printmedien, mit Postwurfsendungen und auf Werbetafeln intensiv geworben.

Die Aufsicht über das staatliche Glücksspiel sei im Regierungspräsidium Karlsruhe mit nur zwei Personen besetzt, die unmöglich 3.500 Annahmestellen richtig kontrollieren könnten. Bestenfalls ein Drittel der Betreiber dieser Annahmestellen habe eine Schulung zu Suchtgefahren absolviert.

Das staatliche System sei so unzulänglich, dass es nicht gerechtfertigt erscheine, zu Gunsten des staatlichen Glücksspielmonopols private Sportwetten zu unterbinden. Man könne die Ziele des Glücksspielvertrags ebenso gut verfolgen, indem man Konzessionen an private Wettanbieter vergebe und diese Konzessionen an strenge Verhaltensanforderungen knüpfe. Das Verbot widerspreche zudem Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs zu Sportwetten. (Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig; der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied in dieser Sache anders: AZ.: 10 CS 08.1102)