Putenmast im Naturschutzgebiet
onlineurteile.de - Genehmigt der zuständige Landkreis die Erweiterung eines Putenmastbetriebs um ca. 20.000 auf dann 55.400 Tierplätze, ist dies rechtswidrig, wenn die Erweiterungsfläche im europäischen Vogelschutzgebiet "Unterer Niederrhein" liegt;
das Bauverbot in Naturschutzgebieten (laut Naturschutzverordnung von 2005) kennt zwar Ausnahmen, wenn eine landwirtschaftliche Hofstelle erweitert werden soll; ein Betrieb zur intensiven Aufzucht von Truthühnern ist aber kein Bauernhof, sondern eine industrielle Nutzung von Fläche, die mit Belangen des Naturschutzes nicht zu vereinbaren ist.