Pyrrhus-Sieg eines Autofahrers
onlineurteile.de - Nach einem anhaltenden, starken Regen war in der Kleinstadt eine Straße komplett überflutet. Der erhöhte Wasserdruck aus dem Kanal unter der Straße hob einige Gullydeckel aus ihrer Verankerung heraus. Das wurde einem Autofahrer zum Verhängnis, der in einem offenen Schachtdeckel "hängen blieb". Auspuff und Unterboden des Autos wurden beschädigt.
Von der Gemeinde forderte der Autobesitzer 3.000 Euro Schadenersatz: Die Gemeinde müsse die Gullydeckel besser sichern. Er sei quasi in den offenen Kanal hinein gefahren. Da das Wasser auf der Straße stand, habe er die Gefahr nicht erkennen können.
"Noch so ein Sieg und wir sind verloren", soll König Pyrrhus nach einer gewonnenen, aber verlustreichen Schlacht gegen die Römer gesagt haben. Ganz so schlimm ging die Sache für den geschädigten Autofahrer zwar nicht aus, aber die Freude über den gewonnenen Prozess dürfte sich in Grenzen gehalten haben. Denn er bekam Recht — und verlor trotzdem Geld, weil er die Höhe des Fahrzeugschadens nicht (mehr) beweisen konnte.
Das Landgericht Coburg entschied, dass die Gemeinde für die Unfallfolgen haften muss (23 O 119/11). Vergeblich hatte sie argumentiert, es sei nicht zu verhindern (jedenfalls nicht mit vertretbarem Aufwand), dass Kanaldeckel bei Starkregen in die Höhe gedrückt würden. Aufmerksame Verkehrsteilnehmer würden Gullydeckel neben dem Schacht nicht übersehen, auch wenn die Straße überflutet sei.
Mit diesem Argument kam die Gemeinde nicht durch, weil es durch die Zeugenaussage einer Anwohnerin widerlegt wurde: Im Unfallbereich komme es häufig vor, so die Zeugin, dass bei Regen die Deckel angehoben würden. Meist sprudle vorher Wasser aus den Deckeln heraus. Aber am Unfalltag habe man davon nichts gesehen und auch keine Kanaldeckel. Denn das Wasser sei sehr hoch gestanden und habe eine geschlossene Fläche gebildet.
Unter diesen Umständen habe der Autofahrer den Unfall nicht vermeiden können, urteilte das Landgericht. Da er zudem sehr langsam gefahren sei, müsse er sich kein Mitverschulden vorwerfen lassen. Pech hatte der Kläger dennoch, weil der Gerichtssachverständige den Autoschaden nicht mehr überprüfen konnte. Der Autobesitzer hatte es bereits verkauft. So erhielt er nur einen kleinen Abschlag von 450 Euro für den Autoschaden zugesprochen — musste aber 90 Prozent der Prozesskosten übernehmen.