Pyrrhus-Sieg eines Jägers

Schrottdieb mit dem Jagdgewehr gestellt und Jagdschein verloren

onlineurteile.de - Allenthalben fordern Politiker mehr Zivilcourage von den Bürgern. Doch das couragierte Auftreten eines leidenschaftlichen Jägers grenzte an Selbstjustiz und kostete ihn deshalb Waffenbesitzkarte und Jagdschein: Er hatte nämlich Schrottdiebe "in flagranti" erwischt und gestellt.

Auf Schrottplätzen in der Nähe seines Wohnortes hatten sich schon mehrmals Diebe großzügig bedient. Die personell unterbesetzte Polizei war nicht imstande, die Plätze zu überwachen. Diese Aufgabe übernahm nun der erstklassig ausgerüstete Jäger in eigener Regie. Mit dem Jagdgewehr in der Hand (geladen mit Platzpatronen), in Tarnanzug und Gesichtsmaske versteckte er sich auf einem Schrottplatz.

Und tatsächlich: Er wartete nicht vergebens. Als es zu dämmern begann, tauchte ein Wagen mit Pferdeanhänger auf, in dem drei Männer saßen. Zwei gingen auf den Schrottplatz, einer stand hinter einer Hecke Schmiere. Von dort aus konnte er die Zufahrtsstraße überblicken. Besser hätte er nach hinten geblickt. Denn von hinten schlich sich, wie weiland Winnetou, der Jäger an und überrumpelte ihn: Mit der Waffe im Anschlag befahl er dem dritten Mann, sich auf den Boden zu legen.

Per Handy rief der Jäger die Polizei herbei, die den Schrottdieb in Gewahrsam nahm. Doch Undank ist der Welt Lohn: Einige Wochen nach seinem einsamen Kampf gegen die Unterwelt musste der Jäger seinen Jagdschein und seine Waffenbesitzkarte wegen "missbräuchlicher Verwendung" der Waffe abgeben. Und das für zehn Jahre!

Seine Klage gegen den Entzug dieser für ihn so wichtigen Papiere scheiterte beim Verwaltungsgericht Arnsberg (8 K 1999/12). Zwar habe der Jäger durchaus in ehrenwerter Absicht gehandelt, räumten die Richter ein. Immerhin gehe es auch bei Schrottdiebstahl um Diebstahl. Das ändere aber nichts daran, dass ein Jäger nicht befugt sei, auf eigene Faust Verbrecher zu fangen. Wenn er mit seinem Jagdgewehr Personen bedrohe, setze er die Waffe missbräuchlich ein.