Quer durch die Zapfsäulen gefahren ...

Münchner bekommt deshalb Schaden am Auto nicht voll ersetzt

onlineurteile.de - Ein Münchner Autofahrer tankte seinen BMW Z 4. Wie bei den meisten Tankstellen standen auch an dieser jeweils drei Zapfsäulen hintereinander in zwei parallelen Linien. Der BMW-Fahrer stand an der hintersten Zapfsäule in der ersten Linie. Auf der anderen Seite der Zapfsäule tankte ein Laster. Als der BMW-Fahrer fertig war, stieg er ins Auto und fuhr los. Allerdings nicht gerade aus der Tankstelle heraus. Sondern zwischen "seiner" Zapfsäule und der vorderen Zapfsäule hindurch in die "Fahrspur" des Lastwagens.

Unglückseligerweise startete der Lkw-Fahrer genau in diesem Moment, trotz Vollbremsung stießen die Fahrzeuge zusammen. Die Reparatur des schicken BMW-Sportwagens kostete 5.900 Euro, die der Autobesitzer von der Haftpflichtversicherung des Lkw-Fahrers forderte. Doch der Versicherer zahlte nur die Hälfte und verwies auf Mitverschulden des BMW-Fahrers. Der wollte sich damit nicht abfinden und zog vor Gericht.

Beim Amtsgericht München kam er jedoch auch nicht weiter (341 C 38098/04). Schadenersatz von mehr als 50 Prozent sei nicht "drin", so der Richter, er müsse sich die Reparaturkosten mit der Versicherung teilen. Wenn ein Autofahrer im Tankstellenbereich die "Spur" wechsle, müsse er besonders aufpassen und auf die anderen Fahrzeuge achten. Nicht der Umstand, dass der Laster an der Zapfsäule "plötzlich losfahre", sei erstaunlich. Nach dem Tanken sei das eigentlich üblich ... Erstaunlich sei die Situation vielmehr für den Lkw-Fahrer gewesen. Denn normalerweise schlängelten sich Autofahrer nicht kreuz und quer durch die Zapfsäulen.