"Rabatt-Würfeln" im Baumarkt

Werbeaktion stellt unlauteren Wettbewerb dar

onlineurteile.de - Eine Baumarktkette warb Anfang des Jahres in Zeitungsanzeigen für ihre Aktion "Das Große Rabatt-Würfeln". Die Kunden konnten an der Kasse (vor dem Bezahlen der Ware) darum knobeln, ob ihnen auf den Einkauf fünf, 15 oder 25 Prozent Rabatt gutgeschrieben wurden. Ein Verbraucherverband beanstandete die Aktion als wettbewerbswidrig.

Das Oberlandesgericht Köln gab dem Verband Recht (6 W 23/07). Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verbiete es, den Kauf von Waren an Gewinnspiele zu koppeln. Genau das geschehe beim "Rabatt-Würfeln": Es durften nur Kunden teilnehmen, die im Baumarkt eingekauft haben. Das Knobeln an der Kasse verpflichte die Kunden zur Abnahme der Ware. Als Gewinn winke dann der Preisnachlass auf die gekaufte Ware. Das sachliche Urteil der Verbraucher über das Warenangebot werde getrübt, indem man die Spiellaune anstachle. Zugleich locke man mit der Aktion mehr Kunden in den Baumarkt, was den Wettbewerb zum Nachteil der Konkurrenten beeinflusse.