"Rabenmutter" verliert Sorgerecht
onlineurteile.de - Seine ehemalige Lebensgefährtin kümmere sich nicht um die (1998 geborene) Tochter, warf ihr der Kindesvater vor Gericht vor. Häufig feiere sie "Partys bis weit in die Nacht" und nehme sogar Drogen in Gegenwart des Kindes. Mit dieser Begründung hatte der Vater, ein selbständiger Taxiunternehmer, nach einem Besuch das Mädchen nicht mehr zur Mutter zurückgebracht. Tagsüber betreute nun die Großmutter väterlicherseits das Kind. Vater und Mutter stritten um das Sorgerecht: Beide wollten das bisher gemeinsam ausgeübte elterliche Sorgerecht allein übernehmen.
Das Oberlandesgericht Koblenz übertrug es dem Vater (11 UF 29/04). Das gemeinsame Sorgerecht setze eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern und ein Mindestmaß an Übereinstimmung voraus. Im konkreten Fall sei schon wegen der Gleichgültigkeit der Mutter in Erziehungsfragen nicht zu erwarten, dass die Eltern Probleme gemeinsam lösten. Die Erziehung des Kindes sei ihr "schnuppe", klagte der Vater. Nicht einmal bei der Einschulung habe die Mutter ihre Tochter begleitet und sogar die Gesundheitsfürsorge vernachlässigt.
Das Jugendamt bestätigte dies und das Kind selbst beteuerte vor Gericht, es wolle "beim Papa und bei der Oma bleiben". Ihr Desinteresse habe die Mutter mehr als deutlich dadurch gezeigt, dass sie dem Gerichtstermin unentschuldigt ferngeblieben sei, tadelten die Richter. Sie waren überzeugt davon, dass das Kind "im väterlichen Haushalt gut aufgehoben ist". Angesichts dieser Umstände kreideten sie dem Vater auch nicht mehr an, dass er das Kind eigenmächtig zu sich genommen hatte.