Radfahrer auf dem Gehsteig

Stößt er in einer Einfahrt gegen ein Auto, haftet er allein für den Schaden

onlineurteile.de - Ein Auto fuhr langsam aus einer Hofeinfahrt, zwischen dem Tor und der Straße lag der Bürgersteig. Auf dem schmalen Gehweg kam von links ein flotter Radfahrer und stieß gegen den Wagen. Der Autobesitzer forderte Schadenersatz von seinem Kontrahenten, der nur leichte Blessuren davongetragen hatte.

Der Radfahrer sei für die Kollision verantwortlich, fand der Autofahrer. Denn der Radfahrer sei in schnellem Tempo verbotswidrig auf dem Gehweg unterwegs gewesen. Er selbst sei sehr vorsichtig aus der Einfahrt heraus gefahren. Da diese aber an der Seite durch die Hauswand begrenzt sei, könne er vom Auto aus den Bürgersteig kaum einsehen.

Den Autofahrer treffe keine Schuld, bestätigte das Amtsgericht Hannover (562 C 13120/10). Aufgrund der Beschaffenheit der Grundstücksausfahrt könne er den Bürgersteig erst überblicken, wenn der Wagen bereits "ein gutes Stück" in den Weg hineinrage.

Wegen seines erheblichen Fehlverhaltens hafte der Radfahrer allein für die Unfallfolgen. Er müsse die Reparatur des Wagens in voller Höhe übernehmen. Das gelte selbst dann, wenn der Autofahrer etwas verzögert gebremst haben sollte. Der Gehweg sei für Fußgänger bestimmt, nur Rad fahrende Kinder unter zehn Jahren dürften ihn benutzen. Erwachsene Radfahrer hätten da grundsätzlich nichts zu suchen.