Radfahrer auf Kollisionskurs

Auf der falschen Seite gefahren und Rotlicht missachtet: Kein Schadenersatz für Seniorin

onlineurteile.de - Ein Radfahrer fuhr auf dem Radweg dahin (entlang der rechten Seite einer breiten Straße) und überquerte eine Kreuzung. Für ihn stand die Ampel auf "Grün". Als er auf der anderen Seite der Kreuzung wieder auf den Radweg auffuhr, näherte sich (auf dem Radweg der querenden Straße) von links eine ältere Radfahrerin. Sie benutzte verbotenerweise den Radweg auf der linken Straßenseite. Bei dem Zusammenstoß wurde die Seniorin verletzt und verlangte vom Kontrahenten Schadenersatz.

Ihre Klage wurde vom Oberlandesgericht (OLG) Celle abgewiesen: Den Unfallgegner treffe an der Kollision kein nennenswertes Verschulden, entschied das OLG (14 U 83/05). Er sei mit Tempo 25 bis 30 km/h zwar verhältnismäßig schnell gefahren. Das falle angesichts des groben Fehlverhaltens der Radfahrerin aber nicht ins Gewicht: Wenn ein Radfahrer bei "Grün" über die Kreuzung fahre, müsse er nicht damit rechnen, dass gleichzeitig jemand von links komme.

Die verletzte alte Dame habe verbotswidrig den linken Fuß- und Radweg benutzt und auch noch eine rote Ampel missachtet. Wäre sie auf dem "richtigen" Radweg rechts von der Straße gefahren, hätte der Unfall nicht stattgefunden, so das OLG. Deshalb müsse die Radfahrerin ihre Behandlungskosten in voller Höhe selbst tragen. (Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt.)