Radfahrer kollidiert mit Fußgängerin und stürzt
onlineurteile.de - Frau X verließ das Gemeindezentrum und trat aus dem Hofeingang heraus auf den Gehweg. Und schon war es passiert: Ein Radfahrer, der am rechten Rand des Geh- und Radwegs nah an der Fassade entlang fuhr, blieb mit dem Lenker an ihrer Handtasche hängen. Er stürzte und verletzte sich schwer am Kopf.
Dafür sollte die Fußgängerin büßen: Der Mann verklagte sie auf Zahlung von Schmerzensgeld. Doch das Oberlandesgericht Frankfurt ließ ihn abblitzen und stellte klar, dass die Frau an dem Unfall keine Schuld trug (22 U 10/11).
Auf einem gemeinsamen Fuß- und Radweg müssten Radfahrer mehr aufpassen als die Fußgänger, um jedes Risiko zu vermeiden. Fußgänger dürften den Weg auf der ganzen Breite benützen und dort auch stehen bleiben. Sie müssten sich nicht ständig nach Radfahrern umschauen, sondern könnten darauf vertrauen, dass diese mit einem Klingeln auf sich aufmerksam machten.
Radfahrer müssten besonders auf alte oder unachtsame Fußgänger aufpassen und damit rechnen, dass diese "aus Schreck" falsch reagieren. Ebenso damit, dass aus Eingängen oder Ausfahrten plötzlich Personen oder Fahrzeuge auf den Gehweg treten oder fahren. Im Bereich von Eingängen, Ein- und Ausfahrten müssten Radfahrer daher mit Schrittgeschwindigkeit fahren, um sofort anhalten zu können.
An diesen Grundsatz habe sich der Radfahrer nicht gehalten, nur deshalb sei der Unfall geschehen. Frau X sei dem Radfahrer ja keineswegs "in den Weg gelaufen". Sie habe nur einen einzigen Schritt auf den Gehweg getan, da sei sie schon mit ihm zusammen gestoßen. Fußgänger müssten vor dem Betreten des Gehsteigs nicht aus dem Hofeingang herausschauen, um eventuell sich nähernde Radfahrer zu erspähen.