Radfahrer prallt auf Auto
onlineurteile.de - Ein Autofahrer fuhr in gemächlichem Tempo geradeaus, als von hinten ein unaufmerksamer Radler auffuhr. Die Heckscheibe ging zu Bruch, das Rad war beschädigt und der Radfahrer leicht verletzt. Der Autofahrer sei an dem Unfall schuld, behauptete der Radler. Der Wagen habe ihn überholt, dann habe sich der Fahrer zu weit rechts eingeordnet und abrupt gebremst.
Beim Oberlandesgericht Celle stellte sich das Unfallgeschehen dann aber anders dar (14 U 91/03). Ein Sachverständiger konnte technisch widerlegen, dass der Autofahrer gebremst hatte. In Wirklichkeit sei der Radfahrer auf den Wagen aufgefahren - ohne jeden Bremsversuch. Er habe also überhaupt nicht reagiert, stellten die Richter fest, das sei nur mit Unaufmerksamkeit zu erklären. Platz zum Ausweichen hätte er durchaus noch gehabt, denn entgegen seinen Behauptungen sei das Auto einen Meter vom rechten Fahrbahnrand entfernt gewesen.
Radfahrer dürften Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen anhielten, vorsichtig und mit mäßiger Geschwindigkeit rechts überholen. Es gebe aber keine Vorschrift für Autofahrer, rechts Platz für überholende Radfahrer zu lassen. Doch abgesehen davon hätte auch ein noch größerer Seitenabstand den Aufprall nicht verhindert, weil der Radfahrer eben nicht aufgepasst habe. Für den Unfallschaden hafte daher allein der Radfahrer.