Radfahrer stürzt über Metallkette

Die Kommune hatte in der Fußgängerzone zwischen Metallpfosten Ketten hängen lassen: Schmerzensgeld

onlineurteile.de - An einer Straßeneinmündung endete die Fußgängerzone einer Stadt. Um den Autoverkehr auszusperren, hatte die Kommune dort - quer zur Straße - mehrere Metallpfosten aufgestellt. Zwischen die Metallpfosten wurden graue Metallketten gehängt. Diese wurden einem Mann zum Verhängnis, der nachts mit seinem Trekkingrad in die Fußgängerzone einbog. Von 20 Uhr abends bis neun Uhr früh war sie für Radfahrer freigegeben.

Der Mann fuhr gegen die Absperrkette, flog über den Lenker auf das Straßenpflaster und brach sich dabei Kiefer und Nase. Von der Stadt forderte er 4.000 Euro Schmerzensgeld: Die Kommune sei für den Unfall verantwortlich, weil man die Kette in der Dunkelheit kaum erkennen könne. Das sei eine Gefahrenquelle. So sah es auch das Oberlandesgericht Hamm und sprach dem Radfahrer die Entschädigung zu (9 U 101/07).

Die Absperrkette sei ein besonders gefährliches Hindernis, das nachts nur schwer und für Radfahrer buchstäblich erst in letzter Sekunde zu sehen sei. Denn sie weise den gleichen schiefergrauen Farbton auf wie das Natursteinpflaster der Straße. Weder die Pfosten, noch die Kette seien markiert oder mit Reflektoren versehen. Warum die Stadt die Kette überhaupt habe montieren lassen, sei nicht nachvollziehbar. Als Sperre genügten die Pfosten. Die Kette diente keinem vernünftigen Zweck und sei nach dem Unfall auch sofort entfernt worden.

Ein Sachverständiger habe erläutert, dass selbst aufmerksame Radfahrer die Absperrkette - berücksichtige man die Lichtverhältnisse dort in der Nacht - frühestens aus einer Entfernung von zehn Metern bemerken könnten. Selbst bei langsamer Fahrt blieben dann nur noch 1,4 Sekunden, um zu reagieren und zu bremsen. Also sei die Gefahr naheliegend, dass Radfahrer die Kette übersehen und schwer stürzten. Die Stadt habe schuldhaft ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt.