Radfahrer-Unfall
onlineurteile.de - Mittags radelte der Mann auf einem Radweg nach Hause. Einen Schutzhelm trug er nicht. Mit ca. 15 km/h näherte er sich einer Bushaltestelle. Weil dort eine Frau mit dem Rücken zu ihm stand und ihn nicht sah, klingelte der Radfahrer. Er fuhr zunächst nicht langsamer - erst, als die Frau sich plötzlich auf den Radweg zubewegte, stieg er voll in die Bremsen. Ohne die Frau berührt zu haben, flog der Mann über den Lenker und verletzte sich am Kopf.
Der Radfahrer verklagte die Frau auf Schadenersatz: Ihre Unachtsamkeit habe den Unfall ausgelöst. So sah es auch das Landgericht; es lastete dem Verletzten jedoch Mitverschulden an, weil er ohne Schutzhelm und zu schnell gefahren sei. Das Urteil wurde vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf aufgehoben (I-1 U 278/06). Der Unfall sei passiert, weil die Frau nicht aufgepasst habe. Sie müsse für die finanziellen Folgen in voller Höhe aufkommen. Auf einem Radweg mit Tempo 15 km/h zu fahren, sei keineswegs zu schnell, so das OLG. Außerdem habe der Radfahrer versucht, die Frau durch Klingeln auf sich aufmerksam zu machen.
Man könne ihm auch nicht vorwerfen, dass er auf einen Helm verzichtete. Der Mann habe mit einem gewöhnlichen Tourenrad einen städtischen Radweg befahren. Das sei nicht zu vergleichen mit dem Risiko, das ein Rennradfahrer eingehe. Wer auf Landstraßen mit hoher Geschwindigkeit unterwegs sei, von dem könne man verlangen, einen Schutzhelm zu tragen. Von einem "normalen" Radfahrer auf einer Alltagsfahrt nicht. (Die Revision wurde zugelassen, um dem Bundesgerichtshof Gelegenheit zu geben, die Frage der Helmpflicht grundsätzlich zu klären.)