Radfahrer wird Führerschein los

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Verursacht ein betrunkener Radfahrer (mit einem Blutalkoholgehalt von 1,66 Promille) einen Verkehrsunfall, dem zudem ein medizinisches Gutachten "gewohnheitsmäßig hohe Trinkintensität" bescheinigt, ist es — im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer — gerechtfertigt, dass ihm das Landratsamt den Führerschein entzogen und darüber hinaus das Radfahren verboten hat;

ist damit zu rechnen, dass der Mann sich auch künftig unter Alkoholeinfluss aufs Rad oder ans Lenkrad seines Autos setzt, eignet er sich nicht "zum Führen von Kraftfahrzeugen" und bekommt die Fahrerlaubnis nur zurück, wenn ein medizinisch-psychologisches Gutachten eine "grundlegende Verhaltensänderung" feststellt.