Radfahrerin stößt mit Fußgänger zusammen

Auf kombinierten Rad- und Fußwegen müssen Radfahrer besonders aufpassen

onlineurteile.de - Eine Frau radelte einen kombinierten Fuß- und Radweg entlang. Auf der rechten (Fußgänger-)Seite des Weges ging ein Rentner zu Fuß. Kurz bevor ihn die Radfahrerin einholte, wandte sich der Mann plötzlich nach links, um die Straße zu überqueren. Die Radfahrerin stieß mit ihm zusammen, stürzte und zog sich dabei einen schmerzhaften und komplizierten Beinbruch zu. Vergeblich verklagte die Frau den Rentner auf Schadenersatz.

Sie habe sich den Unfall selbst zuzuschreiben, erklärte das Oberlandesgericht Oldenburg (8 U 19/04). Auf kombinierten Wegen müssten Radfahrer in besonderem Maße auf Fußgänger achten und Rücksicht nehmen. Bei unklarer Verkehrslage müssten sie Verständigung per Blickkontakt mit Fußgängern suchen und ständig bremsbereit sein, also so fahren, dass sie jederzeit anhalten könnten. Auf betagte und/oder unaufmerksame Fußgänger sei besonders zu achten und auch mit Schreckreaktionen der Fußgänger müsse man als Radfahrer immer rechnen.