Radpedal bricht während der Fahrt

Radhersteller haftet für die Unfallfolgen

onlineurteile.de - Die Freude am neuen Fahrrad währte nicht lange: Schon bei einem der ersten Radausflüge brach ein Pedal ab - in voller Fahrt. Die Frau stürzte und verletzte sich schwer am Knie. Sie verklagte den Hersteller des Fahrrads auf Schmerzensgeld. Vergeblich verwies das Unternehmen auf den tschechischen Zulieferer, der die Pedale herstellt.

Dass die Radfirma ihre Pedale nicht selbst produziere, spiele keine Rolle, erklärte das Oberlandesgericht Oldenburg (8 U 301/04). Als Endherstellerin müsse sie die von den Zulieferern hergestellten Einzelteile zu einer sicheren Gesamtkonstruktion montieren und dafür sorgen, dass alle funktionieren.

Bei der Montage falle der Materialfehler im Plastikrahmen nicht unbedingt auf. Um so wichtiger, dass sich die Firma vor der Montage davon überzeuge, ob die von Zulieferern gefertigten Einzelteile in Ordnung seien. Dazu müsse die Firma zwar nicht jedes einzelne Pedal untersuchen, das Material aber zumindest mit Stichproben prüfen.