Räumungsurteil gegen Ladenmieter bestätigt

Er verkaufte im Magdeburger Hundertwasserhaus Bekleidung der Marke "Thor Steinar"

onlineurteile.de - In bester Innenstadtlage hat der bekannte österreichische Künstler Friedensreich Hundertwasser in Magdeburg das "Gründe Zitadelle"-Haus mit Wohnungen und Läden gestaltet. Darin wurde 2007 ein Geschäft eröffnet, das sehr spezielle Kleidungsstücke verkauft: Die Marke "Thor Steinar" wird gerne von Rechtsradikalen getragen, worüber die Medien ausgiebig berichteten. (Ein Laden in Leipzig musste nach politischen Konflikten dicht machen; vorwiegend wird die Steinar-Kollektion über das Internet vertrieben.)

Bevor der Mietvertrag für den Kleiderladen unterschrieben wurde, hatte die Vermieterin den Mieter nach seinem Sortiment gefragt. Der überreichte eine Liste, auf der jedoch der Markenname "Thor Steinar" nicht vorkam. Als der Vermieterin später klar wurde, wer der Mieter war, focht sie den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung an: Hätte sie gewusst, dass die rechtsextreme Szene diese Textilien als Erkennungssymbol ansehe, hätte sie den Mietvertrag nicht geschlossen.

Das Landgericht Magdeburg gab ihr Recht (5 O 1879/07), vom Oberlandesgericht Naumburg wurde das Räumungsurteil bestätigt (9 U 39/08). Der Vertrag habe keinen Bestand, so die Richter. Wer eine Marke von solcher politischer Symbolkraft und entsprechend polarisierender Wirkung verkaufe, der müsse den Vermieter (auch ungefragt) vor Vertragsschluss darüber informieren.

Der Ladeninhaber argumentierte, wenn ein Teil des Käuferkreises politisch extreme Ansichten vertrete, verstoße das nicht gegen den Mietvertrag. Das könne auch bei Kunden eines Lebensmittelladens vorkommen. Das überzeugte die Richter nicht. Anders als Lebensmittel weise die Marke "Thor Steinar" einen Bezug zu Kennzeichen der nationalsozialistischen Ideologie auf, der zu strafrechtlichen Ermittlungen geführt habe, hielten sie ihm vor.

Mittlerweile sei das Firmen-Logo (eine NS-Rune) zwar geändert, aber das Bild der Marke und die negativen Reaktionen darauf seien damit nicht aus der Welt. Das führe zu Unannehmlichkeiten für die Vermieterin (Proteste der Mieter, irritierte Besucher) und beeinträchtige das Ansehen der Touristenattraktion Hundertwasser-Haus. Um trotzdem den Mietvertrag zu erhalten, habe der Mieter die Vermieterin über sein Angebot unvollständig informiert. Deshalb habe sie zu Recht den Vertrag angefochten.