Rasender Arzt gerät in Geschwindigkeitskontrolle

Kein Fahrverbot, wenn er zu einem Notfall musste

onlineurteile.de - 100 Stundenkilometer auf der Landstraße? Darauf achtete der Arzt nun wirklich nicht nach diesem Telefonanruf. Einem Patienten ging es schlecht, sehr schlecht, und jede Minute zählte. Dann aber wurde er auf der Bundesstraße vor Karlsruhe gestoppt: Bei einer Geschwindigkeitskontrolle hatte die Polizei gemessen, dass der Mediziner über 160 Stundenkilometer auf dem Tacho gehabt hatte. Man brummte ihm nicht nur 275 Euro Geldbuße auf, er sollte auch für zwei Monate den Führerschein abgeben.

Der Arzt erhob Einspruch: Er sei nur so schnell gefahren, weil er zu einem Notfall gerufen worden sei. Der Richter am Amtsgericht hatte dafür Verständnis und ließ das Fahrverbot fallen, erhöhte dafür aber die Geldbuße auf 500 Euro. Damit war der Staatsanwalt ganz und gar nicht einverstanden und legte Beschwerde ein.

Wenn ein Arzt in einer Notfallsituation die Höchstgeschwindigkeit überschreite, könne man von einem Fahrverbot absehen, stellte das Oberlandesgericht Karlsruhe klar (1 Ss 94/04). Der Mediziner steige dann wohl nicht aus Leichtsinn und grober Nachlässigkeit aufs Gas, sondern um einem Menschen zu Hilfe zu eilen. Allerdings rechtfertige nicht jeder Hilferuf eine solche Raserei. Der Arzt müsse zumindest Grund zur Annahme haben, dass sich der Patient in akuter Gefahr befinde. Ob das hier zutraf, muss nun wieder das Amtsgericht klären.