Ratten auf dem Balkon
onlineurteile.de - Die Spur auf dem Balkon war unübersehbar - Rattenkot! Die Vermieterin stellte mehrere Rattenkästen auf. Da wurden auch die Mieter der Wohnung vorsichtig: Sie öffneten Fenster und Balkontüren nur noch, wenn sie zuhause waren.
Als die Vermieterin eine Restmiete von 11,21 Euro (!) einklagte, hielt ihr ein Kölner Amtsrichter den Rattenbefall entgegen (201 C 68/03). Die Mieter hätten weniger lüften und den Balkon wegen Rattenkots nur noch eingeschränkt benutzen können - das rechtfertige eine Kürzung der Miete um fünf Prozent. Diese Summe sei gegen die Forderung der Vermieterin aufzurechnen. Die Klage wurde abgewiesen.