Raucher will Zigarettenfirma verklagen
onlineurteile.de - Schon seit frühester Jugend rauchte der Mann wie ein Schlot. Anfang 2004 erlitt er einen Herzinfarkt, den er auf diese schlechte Gewohnheit zurückführte. Dafür machte er allerdings nicht sich selbst, sondern den Zigarettenhersteller verantwortlich: Der Produzent habe durch Reklame den Zigarettenkonsum von Minderjährigen befördert und nicht vor der Suchtgefahr gewarnt. Der Raucher wollte das Unternehmen auf Schmerzensgeld verklagen, doch seine Rechtsschutzversicherung verweigerte die Kostenzusage. Da beantragte der Mann Prozesskostenhilfe für einen Prozess gegen die Versicherung.
Doch das Oberlandesgericht Hamm verneinte die Erfolgsaussicht der Klage und lehnte ab (20 W 23/04). Der Raucher habe 1999 eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Dem Zigarettenhersteller werfe er vor, ihn als Minderjährigen zum Rauchen verführt und nicht gewarnt zu haben. Dies solle die Ursache für seinen Herzinfarkt gewesen sein. Die Zeit, in der der Versicherungsnehmer begann zu rauchen, liege jedoch lange vor dem Abschluss des Versicherungsvertrags. Der Versicherer gewähre Rechtsschutz für eine Schadenersatzklage nur, wenn die Ursache für das "Schadensereignis" nach dem Beginn des Versicherungsschutzes liege.