Rauchverbot beim Mittagessen

Bistrobesitzerin befolgte das Verbot nur stundenweise: Das ist unzulässig

onlineurteile.de - Die Inhaberin eines Bistros versuchte, das Rauchverbot elegant zu umgehen: Sie teilte den Betrieb der Gaststätte in Zeiten mit und ohne Rauchverbot auf. Mittags bot sie Mittagessen an, dann galt Rauchverbot. Anschließend durfte dann wieder geraucht werden. Dieses "Zeitsplitting" wurde von der Kommune beanstandet: Die Wirtin müsse das Rauchverbot umfassend einhalten.

Die Klage der Gastwirtin gegen den Bescheid der Ordnungsbehörde wurde vom Oberverwaltungsgericht Koblenz abgewiesen (7 A 10011/11.OVG). Das Rauchverbot täglich nur stundenweise zu befolgen, sei unzulässig, so die Verwaltungsrichter.

Das Verbot solle Gäste und Angestellte vor den Gefahren des Passivrauchens schützen. Da sich Rauch in Vorhängen und der ganzen Einrichtung ablagere, könne sich die Gefahr für die Gesundheit auch dann verwirklichen, wenn mittags im Bistro nicht geraucht werde.