"READY TO FUCK"
onlineurteile.de - Über guten Geschmack lässt sich streiten, über gute Sitten vielleicht auch — am Ende entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH), wie sie zu definieren sind. In diesem Fall wurde um ein Logo gestritten, das als Marke beim Patentamt eingetragen werden sollte. Das Logo zierte der Schriftzug "READY TO FUCK", wobei die Buchstaben "UC" durchgestrichen und in einer anderen Schriftart mit "AA" überschrieben waren.
Der Anmelder der Marke wollte auf diese mehr oder weniger originelle Weise für ein Motorradtreffen am Faaker See in Kärnten werben und darüber hinaus Waren mit dem Logo verkaufen (Aufkleber, Sticker, Mützen, T-Shirts etc.). Zuerst hatte es das Deutsche Patent- und Markenamt, anschließend das Bundespatentgericht abgelehnt, das Logo als Marke zu registrieren.
Das Patentgericht übersetzte den Schriftzug mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl ("bereit für den Geschlechtsverkehr") und erklärte, der Ausdruck verletze das sittliche Empfinden der Bevölkerung (27 W (pat) 138/10). Dem schloss sich der BGH an und wies die Rechtsbeschwerde des Anmelders gegen die Entscheidung des Patentgerichts ab (I ZB 89/11).
Hier gehe es nicht um "Geschmackszensur", betonte der BGH. Auch hätten sich die Anschauungen der Gesellschaft darüber geändert, was als vulgär oder obszön anzusehen sei. Bei der Bewertung dürfe man nicht übertrieben feinfühlig vorgehen, Maßstab sei eine normal tolerante und sensible Sichtweise. Zu berücksichtigen sei aber auch, dass mit der Marke nicht nur Biker in Kontakt kämen, sondern im Alltag auch andere Personen, Kinder und Jugendliche.
Zu Recht habe das Patentgericht die Wortfolge "READY TO FUCK" als vulgär und abstoßend eingestuft. Die Buchstaben "uc" seien durchgestrichen, das Wort bleibe dennoch deutlich lesbar. "Fuck" werde hier auch nicht als derber Kraftausdruck ohne sexuellen Bezug gebraucht (im Sinne von "Mist" oder "verdammt"). Die vielfältigen Bedeutungsvarianten des Wortes "fuck", wenn es für sich alleine stehe, spielten keine Rolle: Hier komme es nur auf den Gehalt der Wortfolge an.
Deren anstößiger, sexueller Gehalt werde auch nicht durch das Wortspiel und die Klangähnlichkeit zwischen "Fuck" und "Faak" relativiert. Der Bezug zum Motorradtreffen am Faaker See sei für das deutsche Publikum (von Bikern vielleicht abgesehen) wohl kaum präsent: Es erkenne das Wortspiel gar nicht. Außerdem gehe es hier darum, den unmittelbaren Gesamteindruck eines Logos zu beurteilen. Da könne es nicht auf einen gedanklichen Inhalt ankommen, der erst durch sprachliche Analyse zu erschließen sei. Das Logo "READY TO FUCK" erhalte keinen Markenschutz.