Recht auf Teilnahme am Tele-Quiz?
onlineurteile.de - Nachdem sich ein Mann beim Quiz-Fernsehsender 9 Live mehrfach an Gewinnspielen beteiligt und gewonnen hatte, schloss ihn der Sender von der Teilnahme aus. Vergeblich zog der Mann gegen die Sperre vor Gericht.
Wie jede Privatperson könne auch ein Fernsehsender frei darüber entscheiden, mit wem er Verträge schließe, entschied das Oberlandesgericht München (U (K) 1834/05). Er dürfe daher auch umgekehrt einzelne Personen von der Teilnahme an Quizsendungen ausschließen. Eine Einschränkung der Vertragsfreiheit - d.h. hier: die Verpflichtung zum Vertragsabschluss - komme nur in Frage, wenn es um besonders wichtige Leistungen und Bedürfnisse gehe. Davon könne hier aber keine Rede sein: Ein Gewinnspiel sei kein "lebenswichtiges Gut", deshalb gebe es auch kein Recht auf Teilnahme.
Erfolglos wandte der Ratefreund ein, dass man ja auch nicht einzelne Personen vom Museumsbesuch ausschließen dürfe. Das sei nicht vergleichbar, hielten ihm die Richter entgegen. Denn am "kulturellen Gehalt" der Quizsendungen - soweit vorhanden ... - könne er trotz der Sperre immer noch teilhaben. Es bleibe ihm unbenommen, als Fernsehzuschauer die Rätsel zu Hause zu lösen und mit den in der Sendung präsentierten Lösungen zu vergleichen.