Rechtsanwalt mit Steuerschulden
onlineurteile.de - Der Rechtsanwalt schuldete dem Finanzamt so einiges. Doch die Behörde schaffte es nicht, das Geld einzutreiben. Schließlich sollte eine Anfrage bei der Rechtsanwaltskammer weiterhelfen. Dort hatte man doch sicher eine Kontonummer, dachten die Finanzbeamten, über die man die Mitgliedsgebühr des Anwalts einzog. Auf diese Weise hofften sie, eventuell verborgene Guthaben zu entdecken.
Die Anwaltskammer wollte jedoch nichts preisgeben: Schließlich sei man gegenüber den Mitgliedern zu Verschwiegenheit verpflichtet. Müssten Anwälte damit rechnen, dass die Kammer ihre Daten ans Finanzamt weitergebe, wäre doch jegliches Vertrauen dahin ... Diese Argumentation überzeugte jedoch den Bundesfinanzhof nicht (VII R 46/05).
Hier wiege die Auskunftspflicht schwerer als die Pflicht zur Diskretion, entschieden die Finanzrichter. Die Kammer müsse die Kontonummer des Mitglieds herausrücken. Sie sei nicht schutzbedürftiger als (auskunftspflichtige) Behörden oder Banken, die ebenfalls auf ein ungestörtes Vertrauensverhältnis zu ihren Kunden angewiesen seien. Werde durch die Preisgabe der Kontonummer tatsächlich die Zusammenarbeit mit dem Anwalt gestört, sei das hinzunehmen. Denn die Durchsetzung des staatlichen Anspruchs auf Steuern habe Vorrang.